//ALLGEMEINE
//GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GELTUNGSBEREICH

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der WEWEREKIDS GmbH, vertreten durch Lukas Grenzhäuser, Pasindu Goldmann und Niklas Erben (im Folgenden als WEWEREKIDS bezeichnet). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Der Kunde erkennt die Geltung dieser Geschäftsbedingungen in jedem Fall an, indem er Lieferungen oder Teillieferungen entgegennimmt oder ein Kostenangebot annimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. Vereinbarungen, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

VERTRAGSABSCHLUSS UND RÜCKTRITT

a. Angebote von WEWEREKIDS sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden oder durch die Lieferung der bestellten Leistungen durch WEWEREKIDS ohne vorherige Bestätigung zustande.

b. Sollte WEWEREKIDS durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist WEWEREKIDS zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c. Der Kunde ist ohne vorherige Zustimmung verpflichtet, Teillieferungen anzunehmen.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a. Die Miet- und Produktionspreise von WEWEREKIDS sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackungs-, Porto- und Frachtkosten werden separat berechnet. Der Rechnungsbetrag wird 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

b. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Lieferungen und Leistungen Eigentum von WEWEREKIDS. Dies schließt auch etwaige Nutzungsrechte ein, die für einzelne Projekte erworben wurden.

ZAHLUNGSVERZUG

a. Zahlt der Kunde nicht fristgerecht, gerät er in Verzug. Der Verzug tritt spätestens 30 Tage nach Erhalt einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein, es sei denn, es erfolgt vorher eine Mahnung.

b. Bei Zahlungsverzug berechnet WEWEREKIDS vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

ZURÜCKBEHALTUNG, AUFRECHNUNG UND ABTRETUNG

a. Ein Zurückbehaltungsrecht und die Aufrechnung mit Gegenforderungen / Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

b. Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung von WEWEREKIDS. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen, die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbunden sind.

c. WEWEREKIDS kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis jederzeit mit Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen.

SCHADENSERSATZ

Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verzug und Unmöglichkeit sowie außerhalb wesentlicher Vertragspflichten für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen auf die Höhe des ertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

HAFTUNG

Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. An WEWEREKIDS übergebene Gegenstände und Materialien werden von WEWEREKIDS grundsätzlich nicht versichert. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG UND HERAUSGABE VON DATEN UND UNTERLAGEN

Die Urheberrechte für das Rohmaterial und alle Projektdateien, einschließlich der zugehörigen Assets, liegen bei WEWEREKIDS. Sollte der Kunde die Herausgabe dieser Daten, insbesondere offener Projektdaten, wünschen, ist dafür ein angemessenes Buyout zu vereinbaren. Die Kosten für den Transfer der Daten und des Datenträgers trägt der Kunde. WEWEREKIDS bewahrt alle von ihnen für die Produktion erstellten Rohdaten, Rohdateien und Projektdateien (gemäß Angebot und auf Wunsch des Kunden) für einen Zeitraum von einem Jahr auf, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, und dies ohne zusätzliche Vergütung und mit angemessenem technischen Aufwand. Eine Haftung für Datenverlust bei der Archivierung ist generell ausgeschlossen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Vertragsende vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet.

NUTZUNGSRECHTE UND FREIHALTUNG

a. Mit Vertragsschluss sichert der Kunde WEWEREKIDS zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstücks verfügt und räumt WEWEREKIDS die erforderlichen Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werks ein.

b. Der Kunde sichert WEWEREKIDS mit Vertragsschluss zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte für angeliefertes Bild-, Ton- und Videomaterial verfügt und räumt WEWEREKIDS die erforderlichen Nutzungsrechte zur Weiterverarbeitung ein.

c. Der Kunde verpflichtet sich dazu, WEWEREKIDS von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund unberechtigter Vervielfältigung oder Lieferung des Werks oder des Materials geltend gemacht werden und WEWEREKIDS entstandene Schäden zu ersetzen, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung.

d. WEWEREKIDS behält sich das Recht vor, von jedem Film-, Video- oder Animationsprojekt einen Director’s Cut anzufertigen und diesen auf allen Kanälen ohne zeitliche Beschränkungen zu veröffentlichen.

URHEBERRECHT, VERVIELFÄLTIGUNG UND LIZENZFREIGABE

a. Alle erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von WEWEREKIDS.

b. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung von WEWEREKIDS Kopien (auch auszugsweise) der Produkte zu erstellen, öffentlich aufzuführen, zu verleihen oder zu vermieten.

c. WEWEREKIDS hat das Recht, auf die Vertragserzeugnisse in geeigneter Weise auf die eigene Firma hinzuweisen, z.B. in einem "Showreel", einem Zusammenschnitt der Erzeugnisse zur Veröffentlichung auf der Firmenhomepage.

d. Standardmäßig gilt für alle gelieferten Audio- und Videoarbeiten eine Lizenzfreigabe für die weltweite Internetnutzung inklusive sozialer Netzwerke und Videoplattformen wie Facebook, YouTube oder Vimeo für eine Dauer von einem Jahr. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und im Angebot vermerkt werden.

EWÄHRLEISTUNGSANSPRUCH

a. Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erhoben werden. Die Ware muss gleichzeitig zu Prüfzwecken zurückgesandt werden.

b. Qualitätsanforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, wie Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.

c. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich nach unserer Wahl auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierfür ist WEWEREKIDS eine angemessene Frist einzuräumen. Das Gewährleistungsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Mängelbeseitigungsarbeiten, Änderungen von Script oder Programmier-Code oder sonstige Veränderungen des gelieferten oder bearbeiteten Materials vorgenommen hat bzw. vornehmen ließ. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch WEWEREKIDS hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

d. Wenn Mängel am gelieferten Material entstehen, nachdem der Auftraggeber Originaldateien verändert hat, die von WEWEREKIDS zur Verfügung gestellt oder geliefert wurden, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Dies gilt auch, wenn die Änderungen keinen direkten Zusammenhang mit dem entstandenen Mangel erkennen lassen.

ZUSATZLEISTUNGEN

a. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Ebenso werden dem Auftraggeber nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Autorenkorrekturen oder zusätzliche Arbeitsaufwände, die aufgrund nicht fristgerechter Lieferung des Auftraggebers entstanden sind und nicht im KVA erwähnt wurden, berechnet.

PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten bei WEWEREKIDS zu eigenen Zwecken gespeichert werden (§ 33 Abs.2 Ziffer 1 Bundesdatenschutzgesetz).

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall tritt an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz von WEWEREKIDS. Der Gerichtsstand ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Abweichend hiervon kann WEWEREKIDS auch am Gerichtsstand des Kunden klagen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist hiervon nicht berührt.